klaus
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    Hallo Karl, Hallo Zeppelinfreunde,

    vielen Dank für die sehr interessante Liste! Alles Wesentliche gut zusammengefasst!

    Interessant für mich auch folgende Aussage:

    Die mit dem Luftschiff bis Los Angeles oder Lakehurst zu befördernden Sendungen müssen, sofern ihre Weitersendung mit der Luftpost gewünscht wird, den Zusatz tragen “und mit Luftpost in Amerika”. Für solche Sendungen ist gemäß Amtsblatt172/1929 ein Luftpostzuschlag von 50 Rpf., 1 RM oder 2 RM für das Stück zu entrichten.

    Dies ist die Antwort, die ich in einem anderem Thread gesucht habe!

    Antwort auf: Nach Havanna bestimmte Post der Südamerikafahrt 1930

    Alfred hatte dort schon die richte Antwort parat:


    @alfred

    Eher vermute ich, dass er die Rückkunft seines Briefs von Havanna aus beschleunigen wollte und einen Luftpostzuschlag z.B. für die Beförderung Havanna – USA frankieren wollte.

    Immerhin gab es sicher eine Information bezüglich Luftpost-Zuschlag in USA, wo 50 Rpf. genannt waren.

    War also die “mit Luftpost in Amerika” Regelung auch zur Südamerikafahrt 1930 gültig, oder orientierte man sich nach den Begebenheiten der Weltrundfahrt?

    Vielen Dank und bleibt gesund!

    Gruß Klaus

    • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 10 Monaten von klaus.
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